x Roachware: Zum JMStV

Samstag, 1. Dezember 2001

Zum JMStV

Wenn Sie kein JavaScript eingeschaltet haben, sehen Sie diese Seite. Mit JavaScript erhalten Sie aber erst eine Meldung "Diese Website ist nur zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr abrufbar". Derartige Meldungen werden wir wohl in Zukuft regelmäßig auf Deutschen Blogs finden, wenn der JugendMedienSchutz-StaatsVertrag angenommen wird.
Die einzigen, die von dem Vertrag einen Vorteil haben, sind ausländische Angebote und etablierte Massenmedien, die dann Filme 'ab 16' oder 'ab 18' auch tagsüber zugänglich machen können, wenn sie ihre Seiten mit entsprechenden Tags ausstatten, die Filterprogramme erkennen und verarbeiten können. Aber: diese Filterprogramme sind bis jetzt reine Zukunftsmusik, und werden nicht vor Mitte 2011 erwartet, außerdem ist das korrekte Einschätzen der richtigen Altersfreigabe eher ein Glücksspiel, wie ein Test des AK-Zensur eindrucksvoll belegt.

Update: am 15.12.2010 haben SPD und Grüne vom Landtag NRW angekündigt, genau die die NRW-CDU den Staatsvertrag abzulehnen. Da hiermit der Zweck der Blockade hinfällig geworden ist, habe ich das Posting umdatiert, damit es nicht mehr obenan in der Zeitleiste steht, aber immer noch verfügbar ist, wenn man es sich nochmal ansehen will - und um es notfalls schnell wieder aktivieren zu können.

(script src="http://www.politiker-stopp.de/jmstv.js")
(/script)

5 Kommentar(e):

Hein Peters hat gesagt…

Nette Idee, aber: Musst Du das überhaupt machen? Blogger sitzt in den USA, Du selber in den Niederlanden. Da sollte der JMStV Dich doch wenig jucken.

TheClone hat gesagt…

Eigentlich nicht, denn der JMStV ist ja noch nicht Realität. Aber als Niederlänger mit Server in den USA ist man dank "fliegendem Gerichtsstand" betroffen, denn seine Zielgruppe ist Deutsch (er schreibt ja auf deutsch und an Deutsche).

sirdoom hat gesagt…

Jein, er könnte sich ja auch primär an Österreicher oder Schweizer wenden. Ganz so einfach ist die Sache nicht.

Davon ab ist alles nicht ganz so schlimm wie befürchtet, wenn auch immer noch Dummfug: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/

Unknown hat gesagt…

Udo Vetter hat miest gar nicht so unrecht, aber in mehreren kleinen Punkten liegt er IMHO doch daneben. IANAL...

Er sagt, wer nur Material ab 12 anbietet, brauche nichts zu tun. Das stimmt nicht, denn man uss auch dann für die Filterprogramme die nötigen Tag anbieten (die aber bislang noch nicht bekannt sind - die Software wird erst in mehreren Monaten erwartet.)

Außerdem: was ist mit Rezensionen zu Spielen wie Grass oder Privacy 2 - Scharf wie Chili? Werden Postings ab 16, wenn das entsprechende Spiel ab 16 ist? Ode rbesser: einzuschätzen wäre, weil die Angaben auf Spielen sind ja weder verpflichtend noch geben sie irgendwelche Rechtssicherheit? Wenn man dann Pech hat, kommt da jemand der sagt 'Ja nee, das ist aber jugendbeeinträchtigend, das darf erst ab 18'...

Anonym hat gesagt…

Rein deskriptive Berichte unterliegen i.a.R. nicht dem "klassischen" Jugendschutz in Form von Alterseinstufungen.
Abgesehen davon, daß es ja keine USK/FSK-Einteilung im Netz gibt.
Es ist ja zum Bespiel auch gestattet, über indizierte Medien zu berichten solange man sie nicht anpreist (wobei man bei Telemedien besser keine Hyperlinks zu indizierten Inhalten setzen sollte).